Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Rechtsinhaber, der auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage in einem unmittelbaren Wahrnehmungsverhältnis zu einer der in § 1 genannten Organisationen steht.
... weder direkt noch indirekt, weder vollständig noch teilweise von ihren Berechtigten (§ 6 ) gehalten oder die Verwertungseinrichtung wird weder direkt noch indirekt, weder vollständig ...
... 3. die Höhe der Beträge, die sie in der Eigenschaft als Berechtigter (§ 6 ) von der Verwertungsgesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr erhalten haben, und ...