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Zitierungen von § 51 VGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 VGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52d VGG Verordnungsermächtigung (vom 07.06.2021)
... zu regeln: 1. Ausübung und Rechtsfolgen des Widerspruchs des Außenstehenden ( § 51 Absatz 2 und § 52 Absatz 2), 2. Unzumutbarkeit des Rechteerwerbs (§ 51a Absatz 1 ...
§ 77 VGG Erlaubnis (vom 07.06.2021)
...  2. des in § 50 genannten Rechts oder 3. der in den §§ 51 und 52 genannten Rechte von ...
§ 141 VGG Übergangsvorschrift für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung (vom 07.06.2021)
... Die §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der ... beim Deutschen Patent- und Markenamt unzulässig. (3) Nutzungsrechte, die nach den §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung eingeräumt worden ... mit Ablauf des 31. Dezember 2025. (4) Sind Nutzungen, die nach den §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung erlaubt worden sind, auch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über das Register vergriffener Werke (VergWerkeRegV)
V. v. 10.04.2014 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 1 VergWerkeRegV Antragstellung (vom 01.06.2016)
... Der Antrag auf Eintragung von Werken in das Register vergriffener Werke nach § 51 Absatz 1 Nummer 4 des Verwertungsgesellschaftengesetzes muss die Angaben nach § 52 Absatz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 2 UrhBiMaG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes
... ersetzt: „Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung § 51a Wirksamkeit der ... gefasst: „Abschnitt 5 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung § 51 Kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung (1) Schließt eine ... regeln: 1. Ausübung und Rechtsfolgen des Widerspruchs des Außenstehenden ( § 51 Absatz 2 und § 52 Absatz 2), 2. Unzumutbarkeit des Rechteerwerbs (§ 51a Absatz 1 ... 11. § 77 Absatz 2 Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. der in den §§ 51 und 52 genannten Rechte von Außenstehenden." 12. In § 92 Absatz 2 wird ... für vergriffene Werke; Verordnungsermächtigung (1) Die §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung sind nach Maßgabe der ... beim Deutschen Patent- und Markenamt unzulässig. (3) Nutzungsrechte, die nach den §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung eingeräumt worden ... spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025. (4) Sind Nutzungen, die nach den §§ 51 bis 52a in der bis einschließlich 6. Juni 2021 geltenden Fassung erlaubt worden sind, auch ...

VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
Artikel 2 VGRL-UG Änderung der Verordnung über das Register vergriffener Werke
... Absatz 1 Nummer 4 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 Nummer 4 des Verwertungsgesellschaftengesetzes" und die Wörter „§ ...