interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 2 UrhBiMaG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes ... b) Nach der Angabe zu § 27a wird folgende Angabe eingefügt: „ § 27b Mindestbeteiligung des Urhebers". c) Die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 4 wird wie ... Urheberrechtsgesetzes entsprechend anzuwenden." 6. Nach § 27a wird folgender § 27b eingefügt: „§ 27b Mindestbeteiligung des Urhebers Ist der ... 6. Nach § 27a wird folgender § 27b eingefügt: „ § 27b Mindestbeteiligung des Urhebers Ist der Verleger nach § 63a Absatz 2 und 3 des ... 140 Übergangsvorschrift zur Regelung der Verlegerbeteiligung ab dem 7. Juni 2021 § 27b gilt nur für Einnahmen, die Verwertungsgesellschaften ab dem 7. Juni 2021 erhalten. ...
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