interne Verweise§ 52d VGG Verordnungsermächtigung (vom 07.06.2021) ... Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte insbesondere bei nicht veröffentlichten Werken ( § 52b ), 7. Nutzung von Werkreihen aus Drittstaaten (§ ...
Zitat in folgenden NormenNicht-verfügbare-Werke-Verordnung (NvWV)
V. v. 09.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 65
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 61d UrhG Nicht verfügbare Werke (vom 07.06.2021) ... Kulturerbe-Einrichtungen (§ 60d) dürfen nicht verfügbare Werke ( § 52b des Verwertungsgesellschaftengesetzes ) aus ihrem Bestand vervielfältigen oder vervielfältigen lassen sowie der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 2 UrhBiMaG Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes ... Rechtseinräumung und dauerhafte Information bei nicht verfügbaren Werken § 52b Nicht verfügbare Werke § 52c Repräsentativität der ... einen Vertrag über Nutzungen von Werken ihres Repertoires, die nicht verfügbar sind ( § 52b ), mit einer inländischen Kulturerbe-Einrichtung (§ 60d des Urheberrechtsgesetzes), so ... im Online-Portal des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum. § 52b Nicht verfügbare Werke (1) Nicht verfügbar ist ein Werk, das der ... Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte insbesondere bei nicht veröffentlichten Werken ( § 52b ), 7. Nutzung von Werkreihen aus Drittstaaten (§ 52c). § 52e ...
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