Artikel 2 - VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VGRL-UG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über das Register vergriffener Werke


Artikel 2 ändert mWv. 1. Juni 2016 VergWerkeRegV § 1, § 2

Die Verordnung über das Register vergriffener Werke vom 10. April 2014 (BGBl. I S. 346) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 werden die Wörter „§ 13d Absatz 1 Nummer 4 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes" durch die Wörter „§ 51 Absatz 1 Nummer 4 des Verwertungsgesellschaftengesetzes" und die Wörter „§ 13e Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes" durch die Wörter „§ 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 des Verwertungsgesellschaftengesetzes" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 5 werden die Wörter „Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patent- und Markenamt" durch das Wort „DPMA-Verwaltungskostenverordnung" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed