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Artikel 8 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)

Artikel 8 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes


Artikel 8 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2016 VerkStatG § 5, § 26

(29-30)

Das Verkehrsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2004 (BGBl. I S. 318), das zuletzt durch Artikel 129 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft" durch die Wörter „Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

2.
In § 26 Absatz 3 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 WSVZuAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 WSVZuAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 25 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217, 1223
Gesetz WSVZuAnpErmG
... bundesrechtlicher Vorschriften zu ändern, um die Rechtsverordnungen an die durch die Artikel 1 bis 24 des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) bewirkten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 6 BALMG Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2004 (BGBl. I S. 318), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die ...