(9510-1)
Das
Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 und 1a werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 2.
- In § 3a Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 3.
- In § 5 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und -ämter" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" ersetzt.
- 4.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 6 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 5.
- In § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Absatz 5 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 6.
- In § 15 Absatz 3 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 25 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217, 1223
B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489