Artikel 21 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)

Artikel 21 Änderung des Seeaufgabengesetzes


Artikel 21 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2016 SeeAufgG § 3, § 3a, § 5, § 9, § 14, § 15

(9510-1)

Das Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Absatz 1 und 1a werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

2.
In § 3a Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und -ämter" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" ersetzt.

4.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

5.
In § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 und Absatz 5 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

6.
In § 15 Absatz 3 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 21 WSVZuAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 WSVZuAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 25 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217, 1223
Gesetz WSVZuAnpErmG
... bundesrechtlicher Vorschriften zu ändern, um die Rechtsverordnungen an die durch die Artikel 1 bis 24 des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) bewirkten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Seeaufgabengesetzes
B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489
Bekanntmachung 2. SeeAufgGNB 2016
... vom 19. Januar 2016 (BGBl. I S. 62), 2. den am 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Artikel 21 des eingangs genannten Gesetzes. (aktuelle und vorherigen Fassungen siehe ...


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