Artikel 25 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)

Artikel 25 Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Artikel 25 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2016 WSVZuAnpErmG

(gesamter Text siehe Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)

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Zitierungen von Artikel 25 WSVZuAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 25 WSVZuAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Eingangsformel WSVZuAnpV
... Grund des Artikels 25 des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217, 1223) verordnet ...


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