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Artikel 27 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)

Artikel 27 Neubekanntmachung des Seeaufgabengesetzes


Artikel 27 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut des Seeaufgabengesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 27 WSVZuAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 27 WSVZuAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Seeaufgabengesetzes
B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489
Bekanntmachung 2. SeeAufgGNB 2016
... Grund des Artikels 27 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) wird nachstehend der Wortlaut des ...