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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfEZustAnO)

A. v. 13.04.2016 BGBl. I S. 1247 (Nr. 24)
Geltung ab 01.06.2016; FNA: 2030-14-207 Beamte

§ 4 Übergangsregelung



Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

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