(2301-2-1)
In Nummer 3.1.2 der Anlage (zu §
1) der
Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee vom
21. September 2009 (BGBl. I S. 3107) werden in Satz 4 des Absatzes nach dem ersten Spiegelstrich zu Vorranggebieten die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee und in der Ostsee (AWZROV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3886