(454-1-1-17)
§
1 der
BMVI-Bundesnichtraucherschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung vom
5. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2347), die durch Artikel
222 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 letzter Spiegelstrich werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 2.
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" werden durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- bb)
- Die Wörter „ihnen jeweils" werden durch das Wort „ihr" ersetzt.
- cc)
- Die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsämter" werden durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56