(9232-14)
Die
Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom
3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel
9 Absatz 18 des Gesetzes vom
3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden in der die Anlage 3 betreffenden Zeile die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 2.
- In § 8 Absatz 1 Satz 6 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- b)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe zu dem Unterscheidungszeichen „BW" wie folgt gefasst:
„BW Bundes-Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
-
- (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt)".
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679