(9241-23-28)
Die
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. März 2015 (BGBl. I S. 366), die durch Artikel
489 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Südwest -" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 8 Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 2.
- § 16 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) bei der" gestrichen.
- b)
- In Absatz 3 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Südwest -" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- c)
- In Absatz 6 werden im einleitenden Satzteil die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- 3.
- In § 27 Absatz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 4.
- § 35 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „einer Wasser- und Schifffahrtsdirektion" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- b)
- In Satz 5 werden die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 30.03.2017 BGBl. I S. 711, 993
Bekanntmachung GGVSEBNB 2017 (vom 31.03.2017) ... vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), 3. den am 4. Juni 2016 in Kraft getretenen Artikel 17 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ), 4. den am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 ...
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1843, 2930