(9501-43)
Die
Wasserskiverordnung vom
17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107), die zuletzt durch Artikel
531 der Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 werden
- aa)
- die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektionen können" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann" und
- bb)
- die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsämtern" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern"
ersetzt.
- 2.
- In § 5 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektionen werden" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wird" ersetzt.
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115