Artikel 2 - Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes (7. AbwVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Abwasserabgabengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Juni 2016 AbwAG Anlage

Absatz 1 Satz 3 der Anlage des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 745) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„Den Festlegungen in der Tabelle liegen die Verfahren zur Bestimmung der Schädlichkeit des Abwassers nach den in der Anlage 1 „Analysen- und Messverfahren" zur Abwasserverordnung angegebenen Nummern in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004 (BGBl. I S. 1108, 2625) zugrunde, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist."

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Zitierungen von Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 7. AbwVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. AbwVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung
V. v. 22.08.2018 BGBl. I S. 1327
Artikel 2 8. AbwVÄndV Änderung des Abwasserabgabengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1290 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Die Verfahren zur Bestimmung ...


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