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§ 11 - Eichgesetz (EichG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.03.1992 BGBl. I S. 711; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 11 Behörden



(1) Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden, soweit nicht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig oder auf Grund dieses Gesetzes etwas anderes bestimmt ist.

(2) Örtlich zuständig für die Eichung und sonstige Prüfung von Meßgeräten an der Amtsstelle ist jede nach Absatz 1 sachlich zuständige Behörde, bei der eine solche Amtshandlung beantragt wird.



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Frühere Fassungen von § 11 Eichgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.02.2007Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
vom 02.02.2007 BGBl. I S. 58

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 11 Eichgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 EichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 EichG EG-Verordnungen (vom 12.07.2008)
... durch Rechtsverordnung die erforderlichen Ausführungsvorschriften erlassen. Die §§ 11 , 16 bis 18, 20 und 23 finden für die Durchführung der in Satz 1 genannten Rechtsakte der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG
... durch das Wort „Ausschankmaße" ersetzt. 3. In § 11 Abs. 1 werden nach dem Wort „zuständig" die Wörter „oder auf Grund ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes
... § 15 wird aufgehoben. 6. In § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 11 , 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe „§§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ... Angabe „§§ 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe „§§ 11 , 16 bis 18, 20 und 23" ersetzt.  ...