Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 17 - Eichgesetz (EichG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 23.03.1992 BGBl. I S. 711; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Geltung ab 02.03.1985; FNA: 7141-6 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 17 Befugnis zur Auskunftserteilung


§ 17 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert

Die Zolldienststellen sind befugt, den Eichaufsichtsbehörden der Länder Auskünfte zu erteilen über die Einfuhr von Fertigpackungen, offenen Packungen, Maßbehältnissen, Schankgefäßen und Meßgeräten, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bestimmt. Der Einfuhr steht das sonstige Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes gleich. Das Postgeheimnis (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes G. v. 2. Februar 2007 BGBl. I S. 58 m.W.v. 8. Februar 2007

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Frühere Fassungen von § 17 Eichgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.02.2007Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
vom 02.02.2007 BGBl. I S. 58

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 17 Eichgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EichG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EichG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 EichG EG-Verordnungen (vom 12.07.2008)
... Rechtsverordnung die erforderlichen Ausführungsvorschriften erlassen. Die §§ 11, 16 bis 18, 20 und 23 finden für die Durchführung der in Satz 1 genannten Rechtsakte der ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung
V. v. 19.06.1974 BGBl. I S. 1301; zuletzt geändert durch Artikel 20 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG
...  8. In § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 3, §§ 12, 15 Abs. 1 Satz 1 und § 17 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 2 MeßEinhGuaÄndG Änderung des Eichgesetzes
... 15 wird aufgehoben. 6. In § 21 Satz 2 wird die Angabe „§§ 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe „§§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ... „§§ 11, 16 bis 18, 20, 22 und 23" durch die Angabe „§§ 11, 16 bis 18, 20 und 23" ersetzt.  ...


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