§ 22 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Eichgesetzes
G. v. 02.02.2007 BGBl. I S. 58
Artikel 1 EichGÄndG ... „§ 13a Kostenerhebung". c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 (weggefallen)". d) Die ... c) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst: „§ 22 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst: ... Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung" eingefügt. 6. § 22 wird aufgehoben. 6a. In § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c wird das Wort ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1207/a17306.htm