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Anlage 6 - Oberflächengewässerverordnung (OGewV)

Artikel 1 V. v. 20.06.2016 BGBl. I S. 1373 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Geltung ab 24.06.2016; FNA: 753-13-5 Wasserwirtschaft
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Anlage 6 (zu § 2 Nummer 6, § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2, § 10 Absatz 2 Satz 1) Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials


Anlage 6 wird in 9 Vorschriften zitiert

1.
Die Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe ergeben sich aus nachstehender Tabelle.

2.
Die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen ist nur im Hinblick auf solche Schadstoffe zu überwachen, die in signifikanten Mengen in das Einzugsgebiet der für den Oberflächenwasserkörper repräsentativen Messstelle eingeleitet oder eingetragen werden. Mengen sind signifikant, wenn zu erwarten ist, dass die Hälfte der Umweltqualitätsnorm überschritten wird.

3.
Die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen, gekennzeichnet als JD-UQN, ist anhand des Jahresdurchschnittswertes nach Maßgabe der Anlage 9 Nummer 3.2.2 zu überprüfen. Die Umweltqualitätsnormen, gekennzeichnet als ZHK-UQN, sind anhand der zulässigen Höchstkonzentration nach Maßgabe der Anlage 9 Nummer 3.2.1 zu überprüfen. Im Übrigen gilt Anlage 9 Nummer 3.1 und 3.3.

Nr. CAS-Nr.1 Stoffname JD-UQN
oberirdische Gewässer
ohne Übergangsgewässer
ZHK-UQN
oberirdische Gewässer
ohne Übergangsgewässer
JD-UQN
Übergangsgewässer
und Küstengewässer nach
§ 7 Absatz 5 Satz 2 des
Wasserhaushaltsgesetzes
ZHK-UQN
Übergangsgewässer
und Küstengewässer nach
§ 7 Absatz 5 Satz 2 des
Wasserhaushaltsgesetzes
Wasser
µg/l2
Schwebstoff
oder Sediment
mg/kg3
Wasser
µg/l2
Wasser
µg/l2
Schwebstoff
oder Sediment
mg/kg3
Wasser
µg/l2
188-73-31-Chlor-2-nitrobenzol10  10  
2100-00-51-Chlor-4-nitrobenzol30  30  
394-75-72,4-D0,2 10,02 0,2
4834-12-8Ametryn0,5  0,5  
562-53-3Anilin0,8  0,8  
67440-38-2Arsen 40  40 
72642-71-9Azinphos-ethyl0,01  0,01  
886-50-0Azinphos-methyl0,01  0,01  
925057-89-0Bentazon0,1  0,1  
10314-40-9Bromacil0,6  0,6  
111689-84-5Bromoxynil0,5  0,5  
1210605-21-7Carbendazim0,2 0,70,02 0,1
13108-90-7Chlorbenzol1  1  
1479-11-8Chloressigsäure0,6 80,06 2
1515545-48-9Chlortoluron0,4  0,4  
167440-47-3Chrom 640  640 
1757-12-5Cyanid10  10  
18333-41-5Diazinon0,01  0,01  
19120-36-5Dichlorprop0,1  0,1  
2083164-33-4Diflufenican0,009  0,009  
2160-51-5Dimethoat0,07 10,007 0,1
22149961-52-4Dimoxystrobin0,03 20,003 0,2
23133855-98-8Epoxiconazol0,2  0,2  
2438260-54-7Etrimphos0,004  0,004  
25122-14-5Fenitrothion0,009  0,009  
2667564-91-4Fenpropimorph0,02 200,002 20
2755-38-9Fenthion0,004  0,004  
28142459-58-3Flufenacet0,04 0,20,004 0,02
2996525-23-4Flurtamone0,2 10,02 0,1
3051235-04-2Hexazinon0,07  0,07  
31105827-78-9
138261-41-3
Imidacloprid0,002 0,10,0002 0,01
327440-50-8Kupfer 160  160 
33330-55-2Linuron0,1  0,1  
34121-75-5Malathion0,02  0,02  
3594-74-6MCPA2  2  
367085-19-0Mecoprop0,1  0,1  
3767129-08-2Metazachlor0,4  0,4  
3818691-97-9Methabenzthiazuron2  2  
3951218-45-2Metolachlor0,2  0,2  
4021087-64-9Metribuzin0,2  0,2  
411746-81-2Monolinuron0,2 200,02 2
42111991-09-4Nicosulfuron0,009 0,090,0009 0,009
4398-95-3Nitrobenzol0,1  0,1  
441113-02-6Omethoat0,004 20,0004 0,2
4556-38-2Parathion-ethyl0,005  0,005  
46298-00-0Parathion-methyl0,02  0,02  
477012-37-5PCB-280,000550,02 0,000550,02 
4835693-99-3PCB-520,000550,02 0,000550,02 
4937680-73-2PCB-1010,000550,02 0,000550,02 
5035065-28-2PCB-1380,000550,02 0,000550,02 
5135065-27-1PCB-1530,000550,02 0,000550,02 
5235065-29-3PCB-1800,000550,02 0,000550,02 
5385-01-8Phenanthren0,5  0,5  
5414816-18-3Phoxim0,008  0,008  
55137641-05-5Picolinafen0,007  0,007  
5623103-98-2Pirimicarb0,09  0,09  
577287-19-6Prometryn0,5  0,5  
5860207-90-1Propiconazol1  1  
591698-60-8Pyrazon (Chloridazon) 0,1  0,1  
607782-49-2Selen43  3  
617440-22-4Silber40,02  0,02  
6299105-77-8Sulcotrion0,1 50,01 1
635915-41-3Terbuthylazin0,5  0,5  
647440-28-0Thallium40,2  0,2  
653380-34-5Triclosan0,02 0,20,002 0,02
66668-34-8Triphenylzinn-Kation0,000550,02 0,000550,02 
677440-66-6Zink 800  800 

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1
CAS = Chemical Abstracts Service, internationale Registriernummer für chemische Stoffe
2
Umweltqualitätsnormen für Wasser sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt.
3
Werden Schwebstoffe mittels Durchlaufzentrifuge entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen auf die Gesamtprobe.
Werden Sedimente und Schwebstoffe mittels Absetzbecken oder Sammelkästen entnommen, beziehen sich die Umweltqualitätsnormen
1.
bei Metallen auf die Fraktion kleiner als 63 µm
2.
bei organischen Stoffen auf die Fraktion kleiner als 2 mm. Die Befunde von Sedimentproben können hinsichtlich der organischen Stoffe nur dann zur Bewertung herangezogen werden, wenn die Sedimentproben einen Feinkornanteil kleiner als 63 µm von größer als 50 % aufweisen.
Im Übrigen beziehen sich Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente auf die Trockensubstanz.
4
Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d. h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird.
5
Nur soweit die Erhebung von Schwebstoff- oder Sedimentdaten nicht möglich ist.



 

Zitierungen von Anlage 6 OGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 OGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 OGewV Begriffsbestimmungen
...  Spezifische synthetische und spezifische nichtsynthetische Schadstoffe, die in Anlage 6 aufgeführt sind; 7. Natürliche Hintergrundkonzentration  ...
§ 5 OGewV Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6 nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial ... mit den Nummern 2, 3, 6, 12, 14, 21, 22, 26, 28, 29, 31, 35, 41, 42, 44, 62 und 65 nach Anlage 6 zugrunde zu legen; diese müssen für die Erreichung des guten ökologischen Zustands ...
§ 10 OGewV Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz
... Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Anlage 6 im Rahmen der überblicksweisen Überwachung nach Anlage 10 Nummer 1 und, soweit nach ...
Anlage 3 OGewV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1) Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
...  in Wasser, Sedimenten oder Schwebstoffen Schadstoffe nach Anlage 6 X X X X 3.2 Allgemeine ...
Anlage 4 OGewV (zu § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1) Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ... Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 6. Bedingungen, unter denen die oben für die bio- logischen ...
Anlage 9 OGewV (zu § 9 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 3, § 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b) Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse
...  3.2.1 Umweltqualitätsnormen für die Stoffe der Anlagen 6 und 8, jeweils ausgedrückt als zulässige Höchstkonzentrationen (ZHK-UQN), gelten ... berücksichtigt. 3.2.2 Umweltqualitätsnormen für die Stoffe der Anlagen 6 und 8, jeweils ausgedrückt als Jahresdurchschnittswerte (JD-UQN), gelten als eingehalten, ... Bioverfügbarkeit von Nickel und Blei 3.3.1 Ist für einen Stoff nach Anlage 6 oder 8 die natürliche Hintergrundkonzentration im zu beurteilenden ...
Anlage 10 OGewV (zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2) Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
... 2 maßgeblichen Matrix, für die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in der nach Anlage 6 maßgeblichen Matrix zu überwachen. Wird eine Biota-UQN überwacht, so ist die ... flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6 , die in signifikanten Mengen im Sinne von Anlage 6 Nummer 2 Satz 2 in den ... Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6, die in signifikanten Mengen im Sinne von Anlage 6 Nummer 2 Satz 2 in den Oberflächenwasserkörper eingeleitet oder eingetragen werden ... Nitrat und flussgebietsspezifische Schadstoffe, die in signifikanten Mengen im Sinne von Anlage 6 Nummer 2 Satz 2 in das Einzugsgebiet der für den Oberflächenwasserkörper ... Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 6 Flussgebietsspezi- fische Schadstoffe 4- bis 13-mal  ... I Nummer 2, 3 oder 17 der Trinkwasserverordnung überwacht werden, zu überwachen. Anlage 6 Nummer 2 gilt entsprechend. Die Entnahmestellen zur Trinkwassergewinnung sind in der in ...
Anlage 12 OGewV (zu § 8 Absatz 2, § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern
... Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe gemäß Anlage 6 nach Maßgabe von Anlage 9 Nummer 3 nicht eingehalten worden sind. 1.4 Im Fall von ... maßgebenden flussgebietsspezifischen Schadstoffe sind durch Nennung der Nummern nach Anlage 6 zu kennzeichnen. 2. Darstellung des chemischen Zustands Um den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 346
§ 8 TrinkwEGV Untersuchungen auf relevante Parameter
... Oberflächengewässerverordnung und b) flussgebietsspezifische Schadstoffe aus Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung ...