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Artikel 5 - Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (51. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2016.

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