Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (1. MessEVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 30 Nummer 1 des Mess- und Eichgesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) verordnet die Bundesregierung:


---
1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der delegierten Richtlinie (EU) 2015/13 der Kommission vom 31. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Durchflussbereich für Wasserzähler (ABl. L 3 vom 7.1.2015, S. 42).



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