Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 15.06.2016 BGBl. I S. 1488 (Nr. 29); Geltung ab 30.06.2016
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 4 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3836, 3838) wird angeordnet:

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Artikel 1 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2016 BMASErnAnO § 2

Dem § 2 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401), die durch Artikel 3 der Anordnung vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

 
„(5) Dem Vorstand der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation wird für seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15 mit Ausnahme des Rechts zur Neubegründung von Beamtenverhältnissen übertragen. Der Vorstand kann diese Befugnis ganz oder teilweise auf die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer weiter übertragen."

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

In Vertretung Thorben Albrecht



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