Artikel 5 - Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (15. LuftVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa tritt am 25. August 2016 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 4, 5, 10 Buchstabe b und c sowie Nummer 13 Buchstabe a, Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 6 bis 10 und 13 Buchstabe a und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa bis cc treten am 21. April 2017 in Kraft.

(4) Artikel 1 Nummer 3a tritt ein Jahr nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 2. Juli 2016.



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