Eingangsformel - Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung (ZIdPrüfV)

V. v. 05.07.2016 BAnz AT 06.07.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 14 Abs. 6 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Geltung ab 07.07.2016; FNA: 7613-2-1 Geldwäsche
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 4 Satz 2 des Geldwäschegesetzes vom 13. August 2008 (BGBl. I S. 1690) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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