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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGuaÄndG 2016 k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 KiföGFinG § 14, § 15, § 16

Das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" und die Angabe „31. Dezember 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „30. Juni 2016" durch die Angabe „30. Juni 2017" ersetzt.

2.
In § 15 Absatz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2018" und die Angabe „31. Dezember 2018" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ersetzt.

3.
§ 16 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „30. Juni 2016 und 30. Juni 2018" durch die Wörter „30. Juni 2017 und 30. Juni 2019" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „30. Juni 2016 und 30. Juni 2018" durch die Wörter „30. Juni 2017 und 30. Juni 2019" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird die Angabe „30. Juni 2017" durch die Angabe „30. Juni 2018" und die Angabe „1. März 2017" durch die Angabe „1. März 2018" ersetzt.

d)
In Absatz 4 wird die Angabe „31. Dezember 2019" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

e)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „30. Juni 2019" durch die Angabe „30. Juni 2020" und die Angabe „1. März 2019" durch die Angabe „1. März 2020" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2020" durch die Angabe „30. Juni 2021" und die Angabe „1. März 2020" durch die Angabe „1. März 2021" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KiföGFinGuaÄndG 2016 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinGuaÄndG 2016 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1893
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1614 ) geändert worden ist, wird folgendes Kapitel 4 angefügt: „Kapitel 4 ...