Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (3. DmBMV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Anti-Doping-Gesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 AntiDopG Anlage

In Satz 1 Ziffer III Nummer 5 der Anlage des Anti-Doping-Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210) werden nach der Angabe „AICAR" der Punkt gestrichen und in einer neuen Zeile das Wort „Meldonium." angefügt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. DmBMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. DmBMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
...  (5) § 5 des Anti-Doping-Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210), das durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1624 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift ...


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