Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und zur Festlegung der nicht geringen Menge (3. DmBMV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 15. Juli 2016 DmMV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1687), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2210) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Juli 2016.



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