interne Verweise§ 13 GEEV Zuschlagsverfahren (vom 01.01.2017) ... Die ausschreibende Stelle darf Gebote für Anlagen, die auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee in einem Bundesland geplant ... hat. Bei der Erteilung von Zuschlägen für Gebote auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee müssen die Vorgaben ...
§ 23 GEEV Ausstellung von Zahlungsberechtigungen bei Anlagenerweiterungen (vom 01.01.2017) ... Die ausschreibende Stelle darf abweichend von § 22 Absatz 1 Nummer 6 auf Antrag des Bieters auch für eine Solaranlage, für die bereits eine ... ist, eine Zahlungsberechtigung ausstellen, wenn 1. die Voraussetzungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 entsprechend erfüllt sind, 2. die installierte Leistung ... den Antrag nach Absatz 1 und die Ausstellung der Zahlungsberechtigung sind die §§ 21 und 22 Absatz 2 bis 6 entsprechend anzuwenden. Der anzulegende Wert für die gesamte ...
§ 30 GEEV Prüfung des Zahlungsanspruchs (vom 01.01.2017) ... des zweiten Kalendermonats erfolgen, der auf die Mitteilung der ausschreibenden Stelle nach § 22 Absatz 3 folgt. Die ausschreibende Stelle darf unter Beachtung des § 39 Absatz 4 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 24 EEAusG Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ... sind, und b) die im Bundesgebiet geplant sind, die Angabe, auf welcher der in § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a genannten Flächen die Anlage geplant ist." e) ... Die ausschreibende Stelle darf Gebote für Anlagen, die auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee in einem Bundesland geplant ... erlassen hat. Bei der Erteilung von Zuschlägen für Gebote auf Flächen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe eee müssen die Vorgaben ... „aa) bei Flächen im Bundesgebiet, ob die Anforderungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 und 4 erfüllt sind,". b) In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb ... die Anlage nicht auf einer baulichen Anlage errichtet worden ist,". 9. § 22 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ... 2 Nummer 3 und 5, § 6 Absatz 2, § 13 Absatz 3 Satz 1, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4, § 25 Satz 1, § 27 Absatz 1 und 2, § 30 Absatz 1 ... 2, § 21 Absatz 1 Satz 1, 2 und Absatz 2 Nummer 2, 3 bis 5, Nummer 6 Buchstabe a und b, § 22 Absatz 1, Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Buchstabe a ...
Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1629
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