§ 24 - Investmentsteuergesetz (InvStG)

Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 610-6-18 Allgemeines Steuerrecht
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Kapitel 2 Investmentfonds
Abschnitt 4 Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 2 Investmentfonds

Abschnitt 4 Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24 Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds



Wenn Investmentfonds oder ihre Anleger der Besteuerung nach Kapitel 2 unterlegen haben, so ist ein Wechsel zur Besteuerung nach Kapitel 3 ausgeschlossen.



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