Zitierungen von § 21 InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 InvStG Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung
...  21 ist entsprechend auf Betriebsvermögensminderungen, Betriebsausgaben, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 15 KStG Ermittlung des Einkommens bei Organschaft (vom 18.12.2019)
... betrachtet. 2a. § 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4, die §§ 21 , 30 Absatz 2, die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ... Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Sinne des § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz ... des § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21 , 30 Absatz 2, die §§ 42, 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 6 UStIntG Weitere Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... 2a eingefügt: „2a. § 20 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 bis 4, die §§ 21 , 30 Absatz 2, die §§ 42 und 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ... Betriebsausgaben oder Veräußerungskosten im Sinne des § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21, 30 Absatz ... des § 21 oder des § 44 des Investmentsteuergesetzes enthalten, sind die §§ 20, 21 , 30 Absatz 2, die §§ 42, 43 Absatz 3, § 44 sowie § 49 Absatz 1 des ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed