§ von Verschmelzung InvStG 54 Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds ... einer Verschmelzung von inländischen Spezial-Investmentfonds miteinander gilt § 23 Absatz 1 bis 3 entsprechend. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn ein Sondervermögen ... einer Verschmelzung von ausländischen Spezial-Investmentfonds miteinander gilt § 23 Absatz 4 entsprechend. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn ein ausländischer ... einer Verschmelzung von inländischen Altersvorsorgevermögenfonds miteinander gilt § 23 Absatz 1 bis 3 entsprechend. (4) Bei einer Verschmelzung von ausländischen ... Verschmelzung von ausländischen Altersvorsorgevermögenfonds miteinander gilt § 23 Absatz 4 ...