Zitierungen von § 56 InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 56 InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 InvStG Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds (vom 18.12.2019)
... des Satzes 1 sind bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen die fiktiven Anschaffungskosten nach § 56 Absatz 2 Satz 2 und 3 . Im Übrigen ist auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abzustellen. ...
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... 4, 12. § 42 Absatz 1 und 2, 13. § 52 Absatz 2, 14. § 56 Absatz 3a und 6 Satz 4 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). ... 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3, 6. § 49 Absatz 1 Satz 3, 7. § 56 Absatz 6 Satz 3 bis 6 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096). ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 15 UStIntG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... berichtigte Feststellungserklärung gilt als Antrag auf Änderung." 5. § 56 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 10 JStG 2020 Änderung des Investmentsteuergesetzes
... 8b des Körperschaftsteuergesetzes gilt § 30 Absatz 3 entsprechend." 7. § 56 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ... 42 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3, 6. § 49 Absatz 1 Satz 3, 7. § 56 Absatz 6 Satz 3 bis 6 in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. ...

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 10 StUmgBG Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes
... der der Vereinnahmung durch den Spezial-Investmentfonds zugrunde lag." 2. § 56 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:  ...


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