Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben

Eingangsformel - Budgetverordnung (BudgetV)

V. v. 27.05.2004 BGBl. I S. 1055; aufgehoben durch Artikel 26 Abs. 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; 2017 BGBl. I S. 2541
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 860-9-1-2 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 21a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), der durch Artikel 8 Nr. 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung:



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