Artikel 3 - Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2016 BAStrlSchG Artikel 1

§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 24 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(1) Das Bundesamt für Strahlenschutz erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf den Gebieten des Strahlenschutzes einschließlich der Strahlenschutzvorsorge, die ihm durch das Atomgesetz, das Strahlenschutzvorsorgegesetz oder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen werden."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EndLaNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EndLaNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 11 StrlSchGEG Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz
... eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...


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