Artikel 14 - Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Gefahrgutverordnung See


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2016 GGVSee § 12, § 13

Die Gefahrgutverordnung See vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182) wird wie folgt geändert:

1.
Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst:

„§ 13 Zuständigkeiten des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit".

2.
In § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, der Überschrift des § 13 sowie in § 13 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Bundesamt für Strahlenschutz" durch die Wörter „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 EndLaNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EndLaNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See
B. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3862, 2018 I 131
Bekanntmachung GGVSeeNB 2017 (vom 14.12.2017)
... vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182), 2. den am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843 ) und 3. den teils am 1. Januar 2017, teils am 14. Dezember 2017 in Kraft tretenden ...

Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3859
Artikel 1 10. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... Gefahrgutverordnung See vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird ...


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