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Artikel 16 - Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOG k.a.Abk.)

Artikel 16 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2016.

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