(2) 1Die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems soll nach DIN EN ISO 9001, Ausgabe November 20151 erfolgen. 2Erfolgt die Zertifizierung nicht nach der genannten Norm, hat der Antragsteller die Gleichwertigkeit der Zertifizierung durch eine von der akkreditierten Stelle ausgestellte Bestätigung nachzuweisen.
(3) 1Die Zertifizierung muss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 18 Monate gültig sein. 2Das Zertifikat oder die Bestätigung ist als Originaldokument oder als amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokuments vorzulegen.
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- EN ISO 9001:2015-11- Beuth-Verlag.