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Zitierungen von § 37 KGSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 KGSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KGSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG)
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 167
Artikel 1 1. KGSGÄndG Änderung des Kulturgutschutzgesetzes
... oder den im Bundesgebiet ansässigen Versender" eingefügt. 11. § 37 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „Sichergestelltes Kulturgut soll von ...