Eingangsformel - Verordnung zum Integrationsgesetz (InteV k.a.Abk.)

V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950 (Nr. 39); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Geltung ab 06.08.2016, abweichend siehe Artikel 6
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Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 42 Absatz 2 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) in Verbindung mit § 61 Absatz 2 des Asylgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 20 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales;

-
des § 43 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Bundesregierung:



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