Artikel 5 - Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (NatSchRFrackingÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 11. Februar 2017 in Kraft.



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