interne Verweise§ 46 MsbG Verordnungsermächtigungen (vom 27.05.2023) ... aus § 6 näher auszugestalten, 3. die besondere Kostenregulierung nach § 7 näher auszugestalten, 4. die Verpflichtungen nach § 29 näher ...
Zitat in folgenden NormenEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 6 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 02.04.2026) ... den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 7 des Messstellenbetriebsgesetzes vom 27. Mai 2023 entstehenden Kosten treffen, die von einer Rechtsverordnung nach § 21a in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Dem Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Schuldner der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Messentgelte sind nach Maßgabe der §§ 29, 30, 32 und 36 Absatz 2 ... Messstellenbetrieb für die Sparte Heizwärme erfasst" eingefügt. 6. § 7 Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: „(1) Grundzuständige Messstellenbetreiber haben ... Regelungen dieses Gesetzes zu Preisobergrenzen und zur Kostenverteilung nach den §§ 3, 7 , 30, 32, 34 und 35 zum 1. Januar 2024 anzuwenden; bis dahin sind die Kostenregelungen in der am ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 17 EnWRÄndG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... Anschlussnutzer vor und nach der Ausübung des Auswahlrechts enthalten." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Entgelt für den grundzuständigen ... Auswahlrechts enthalten." 6. § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung ... dem den Dritten beauftragenden Anschlussnutzer sowie gegenüber anderen Entgeltschuldnern nach § 7 Absatz 2 bleiben unberührt." b) Absatz 3 Satz 1 wird durch den folgenden Satz ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 2 EnWGEÜVÄndG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... aa) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Schuldner der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 festzulegenden Entgelte sind nach Maßgabe der §§ 29, 30, 32 und 36 Absatz 2 und ... „beauftragten technischen Einrichtungen einschließlich" gestrichen. 3. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Wort ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
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