Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 8 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MsbG Messstellenbetrieb (vom 29.12.2023)
... (Selbstvornahme) berechtigt. An die technischen Mindestanforderungen gemäß § 8 Absatz 2 in Bezug auf die Art der einzubauenden Messeinrichtung ist der Anschlussnehmer oder ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
... und abschließenden technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb nach § 8 Absatz 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 11 EEGAusbGuEnFG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach der Stromnetzzugangsverordnung und der ...

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... Kosten (Selbstvornahme) berechtigt. An die technischen Mindestanforderungen gemäß § 8 Absatz 2 in Bezug auf die Art der einzubauenden Messeinrichtung ist der Anschlussnehmer oder ... ist Bestandteil der Netzentgelte; ein Abrechnungsentgelt wird nicht erhoben." 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... die Wörter „des Messstellenbetriebsgesetzes" eingefügt. 6. § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Mess- und Steuerungseinrichtungen müssen den ... und abschließenden technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb nach § 8 Absatz 2 ." 17. § 58 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 ...