interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes ... aus den §§ 29 bis 32 auf den Auffangmessstellenbetreiber über, dabei sind § 16 Absatz 1 und 2 sowie § 43 Absatz 4 entsprechend anzuwenden. (5) Der Messstellenbetreiber hat dem ... zu beheben und die Funktionsfähigkeit der Messstelle wiederherzustellen." 11. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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