Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 34 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MsbG Messstellenbetrieb (vom 29.12.2023)
... Schuldner der Entgelte für Zusatzleistungen ist nach Maßgabe von § 34 Absatz 2 und 3 jeweils der Besteller von Zusatzleistungen. Hat der Anschlussnutzer einen kombinierten ... ist in keinem Fall berechtigt, für die Erbringung der Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 mehr als die in § 30 jeweils genannten Höchstentgelte und für die Erbringung von ... 30 jeweils genannten Höchstentgelte und für die Erbringung von Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 mehr als die in § 35 Absatz 1 jeweils genannten Höchstentgelte vom jeweiligen ... Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes sowie Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 einschließlich Einbau, Betrieb und Wartung von beauftragten technischen Einrichtungen ...
§ 7 MsbG Entgelt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb; besondere Kostenregulierung (vom 29.12.2023)
... dieses Gesetzes zu Preisobergrenzen und zur Kostenverteilung nach den §§ 3, 7, 30, 32, 34 und 35 zum 1. Januar 2024 anzuwenden; bis dahin sind die Kostenregelungen in der am 26. Mai 2023 ... für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und für Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 , deren Schuldner der Anschlussnetzbetreiber nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 Satz 3 bis 6 ...
§ 9 MsbG Messstellenverträge (vom 29.12.2023)
... für jede Messstelle, 4. mit dem Nachfrager einer Zusatzleistung im Sinne des § 34 Absatz 2 oder Absatz 3 . § 54 ist zu beachten. (2) Sind Regelungen der ...
§ 10 MsbG Inhalt von Messstellenverträgen (vom 27.05.2023)
... und Regelungen zur Messstellennutzung, 2. die Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 einschließlich deren Entgelte und deren Abrechnung, 3. das Vorgehen bei Mess- und ...
§ 19 MsbG Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... sind abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, 3, 4 Buchstabe a und b und Nummer ... Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, 3, 4 Buchstabe a und b und Nummer 5, 8, 9 und 11 . Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des ... weitere abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Mess- und Steuerungsvorgänge des § 34 als energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge zu definieren oder  ... 37 Absatz 2 durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber angekündigt ist oder nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 beim Messstellenbetreiber beauftragt wurde, die Nutzung dieser Messsysteme nicht mit ...
§ 25 MsbG Smart-Meter-Gateway-Administrator; Zertifizierung (vom 27.05.2023)
... einschließlich Steuerungseinrichtungen sowie diesbezügliche Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 gewährleisten und organisatorisch sicherstellen und ist zu diesem Zweck für die ...
§ 33 MsbG Anpassungen, Aufhebungen oder Neufestlegungen bei Preisobergrenzen, agilem Rollout und Ausstattungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigungen (vom 27.05.2023)
... einschließlich solcher für Zusatzleistungen aus einer Rechtsverordnung nach § 34 Absatz 4 ; 2. abweichend von § 31 Absatz 1 Satz 1 für einzelne oder mehrere der dort ... einen späteren Zeitpunkt für Anwendungsupdates zuzulassen; 3. abweichend von § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 8 den zur Erfüllung der dort genannten Verpflichtungen des Messstellenbetreibers zum Angebot ...
§ 34 MsbG Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... Verpflichtungen von Messstellenbetreibern und Netzbetreibern nach Satz 1 definieren und über § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 10 hinausgehend verpflichtend durch Messstellenbetreiber anzubietende Zusatzleistungen vorgeben. ...
§ 35 MsbG Preisobergrenzen für Zusatzleistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 29.12.2023)
... Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für seine Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 zuzüglich zu den in § 30 genannten Entgelten ein zusätzliches angemessenes Entgelt ... Höchstbeträge brutto in Rechnung gestellt werden: 1. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nicht mehr als einmalig 30 Euro; bei nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten ... den jeweiligen Unterzählpunkt gelten würden, 2. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3, 4 Buchstabe a und c, Nummer 6, 7, 10 und 12 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 ... 7, 10 und 12 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5, 9 und 13 nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich, 4. für Leistungen nach § 34 ... 5, 9 und 13 nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich, 4. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 zur Teilnahme am Tertiärregelenergiemarkt nicht mehr als 10 Euro jährlich, am ... nicht mehr als 30 Euro jährlich, 5. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 11 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich für die Abwicklung von Standardleistungen und ... 29 bis 32 ohnehin anfallen würden. (3) Die Ausstattung von Messstellen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 steht einer Ausstattung nach § 29 Absatz 1 gleich. (4) Sobald das ...
§ 36 MsbG Ausstattungspflichten und freie Wahl des Messstellenbetreibers (vom 29.12.2023)
... des grundzuständigen Messstellenbetreibers aus den §§ 29, 30, 32 und 34 gelten nicht, wenn ein nach den §§ 5 oder 6 beauftragter Dritter die jeweiligen ... § 30 maßgebliche Preisobergrenze einhält. Für Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 , welche der Dritte auf Verlangen des Anschlussnetzbetreibers erbringt, sind die Preisobergrenzen ...
§ 37 MsbG Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 27.05.2023)
... 1. den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29, 2. ihre Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Absatz 2.  ... nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Absatz 2 . Die Veröffentlichung hat auch Preisblätter mit voraussichtlichen ...
§ 45 MsbG Ausstattungsverpflichtungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (vom 27.05.2023)
... im Netzgebiet erfassten Messstellen. In dem zahlenmäßigen Umfang, wie nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 eine Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen erfolgt, reduziert sich die Zahl ...
§ 47 MsbG Festlegungen der Bundesnetzagentur (vom 29.12.2023)
...  11. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ 29 bis 38, 12. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen ... 38, 12. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 auch die Ausstattung von Netzübergaben zwischen Netzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone ...
§ 60 MsbG Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... Satz 1 genannten Fälle dürfen Messstellenbetreiber im Rahmen von Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 Dritten anonymisierte und geeignet aggregierte Last-, Zählerstands- und Einspeisegänge ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
§ 14a EnWG Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen (vom 27.05.2023)
... zu erfüllen sind. Beauftragt der Letztverbraucher den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er bereits mit der Auftragserteilung ...

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 9 EEG 2023 Technische Vorgaben (vom 09.02.2024)
... erfüllen lassen. Beauftragt der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er abweichend von Absatz 1 Satz 1 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
G. v. 22.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 133
Artikel 1 EnEDiNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... zu erfüllen sind. Beauftragt der Letztverbraucher den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er bereits mit der Auftragserteilung ...
Artikel 2 EnEDiNG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... 31 Agiler Rollout, Anwendungsupdate". e) Die Angaben zu den §§ 33 bis 35 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Anpassungen, Aufhebungen oder ... agilem Rollout und Ausstattungsverpflichtungen; Verordnungsermächtigung § 34 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung  ... der Anschlussnutzer. Schuldner der Entgelte für Zusatzleistungen ist nach Maßgabe von § 34 Absatz 2 und 3 jeweils der Besteller von Zusatzleistungen. Hat der Anschlussnutzer einen kombinierten Vertrag ... ist in keinem Fall berechtigt, für die Erbringung der Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 mehr als die in § 30 jeweils genannten Höchstentgelte und für die Erbringung von ... 30 jeweils genannten Höchstentgelte und für die Erbringung von Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 mehr als die in § 35 Absatz 1 jeweils genannten Höchstentgelte vom jeweiligen ... „dieses Gesetzes" die Wörter „sowie Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 einschließlich Einbau, Betrieb und Wartung von beauftragten technischen Einrichtungen ... dieses Gesetzes zu Preisobergrenzen und zur Kostenverteilung nach den §§ 3, 7, 30, 32, 34 und 35 zum 1. Januar 2024 anzuwenden; bis dahin sind die Kostenregelungen in der am 26. Mai 2023 ... für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und für Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 , deren Schuldner der Anschlussnetzbetreiber nach Maßgabe von § 3 Absatz 1 Satz 3 bis 6 ... 9. In § 10 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 35" durch die Angabe „ § 34 " ersetzt. 10. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 ... sind abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standard- und Zusatzleistungen nach § 34 , insbesondere Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie ... netzrelevante Standard- und Zusatzleistungen nach § 34, insbesondere Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 5 und 8, 9 und 11." ... Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 5 und 8, 9 und 11 ." b) Die Absätze 5 und 6 werden wie folgt gefasst: „(5) ... 37 Absatz 2 durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber angekündigt ist oder nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 beim Messstellenbetreiber beauftragt wurde, die Nutzung dieser Messsysteme nicht mit ... einschließlich Steuerungseinrichtungen sowie diesbezügliche Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) ... Absatz 3" ersetzt. d) Absatz 5 wird aufgehoben. 21. Die §§ 30 bis 35 werden wie folgt gefasst: „§ 30 Wirtschaftliche Vertretbarkeit der ... einschließlich solcher für Zusatzleistungen aus einer Rechtsverordnung nach § 34 Absatz 4 ; 2. abweichend von § 31 Absatz 1 Satz 1 für einzelne oder mehrere der dort ... einen späteren Zeitpunkt für Anwendungsupdates zuzulassen; 3. abweichend von § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 und 8 den zur Erfüllung der dort genannten Verpflichtungen des Messstellenbetreibers zum Angebot ... und hierauf beruhende Festlegungen der Bundesnetzagentur bleiben davon unberührt. § 34 Standard- und Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers; Verordnungsermächtigung  ... Verpflichtungen von Messstellenbetreibern und Netzbetreibern nach Satz 1 definieren und über § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 10 hinausgehend verpflichtend durch Messstellenbetreiber anzubietende Zusatzleistungen vorgeben. ... (1) Der grundzuständige Messstellenbetreiber darf für seine Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 zuzüglich zu den in § 30 genannten Entgelten ein zusätzliches angemessenes Entgelt ... brutto in Rechnung gestellt werden: 1. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nicht mehr als einmalig 30 Euro; bei nicht von § 29 Absatz 1 oder Absatz 2 erfassten ... den jeweiligen Unterzählpunkt gelten würden, 2. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3, 4 Buchstabe a, Nummer 6, 7 und 10 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 ... 6, 7 und 10 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und 9 nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich, 4. für Leistungen nach § 34 ... 5 und 9 nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich, 4. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 zur Teilnahme am Tertiärregelenergiemarkt nicht mehr als 10 Euro jährlich, am ... nicht mehr als 30 Euro jährlich, 5. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 11 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich für die Abwicklung von Standardleistungen und ... 29 bis 32 ohnehin anfallen würden. (3) Die Ausstattung von Messstellen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 steht einer Ausstattung nach § 29 Absatz 1 gleich. (4) Sobald das ... nach § 30 maßgebliche Preisobergrenze einhält. Für Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 , welche der Dritte auf Verlangen des Anschlussnetzbetreibers erbringt, gelten die Preisobergrenzen ... den Umfang ihrer Verpflichtungen aus § 29, 2. ihre Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Absatz 2."  ... nach § 34 Absatz 1 und 3. mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Absatz 2 ." b) In Satz 2 wird nach den Wörtern „Preisblätter mit" das ... im Netzgebiet erfassten Messstellen. In dem zahlenmäßigen Umfang, wie nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 eine Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen erfolgt, reduziert sich die Zahl ... 12 werden die Wörter „§ 33 Absatz 1 Nummer 1" durch die Wörter „ § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. b) Nummer 13 wird wie folgt gefasst: „13. ... Satz 1 genannten Fälle dürfen Messstellenbetreiber im Rahmen von Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 und 3 Dritten anonymisierte und geeignet aggregierte Last-, Zählerstands- und Einspeisegänge ...
Artikel 3 EnEDiNG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... einen Dritten erfüllen lassen. Beauftragt der Anlagenbetreiber den Messstellenbetreiber nach § 34 Absatz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes mit den erforderlichen Zusatzleistungen, so genügt er abweichend von Absatz 1 Satz 1 und ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... 4 wird angefügt: „4. mit dem Nachfrager einer Zusatzleistung im Sinne des § 34 Absatz 2 oder Absatz 3 ." b) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Grundzuständige" ... sind abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, 3, 4 Buchstabe a und b und Nummer ... Standardleistungen nach § 34 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 sowie Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2, 3, 4 Buchstabe a und b und Nummer 5, 8, 9 und 11 . Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des ... weitere abrechnungs-, bilanzierungs- oder netzrelevante Mess- und Steuerungsvorgänge des § 34 als energiewirtschaftlich relevante Mess- und Steuerungsvorgänge zu definieren oder  ... 5" durch die Wörter „den §§ 5 oder 6" ersetzt. 12. § 34 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ... Absatz 1 Nummer 2 und 3 werden wie folgt gefasst: „2. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3, 4 Buchstabe a und c, Nummer 6, 7, 10 und 12 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 ... 7, 10 und 12 nicht mehr als jeweils 10 Euro jährlich, 3. für Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5, 9 und 13 nicht mehr als jeweils 30 Euro jährlich,". 14. § 36 wird wie folgt ... nach § 30 maßgebliche Preisobergrenze einhält. Für Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 2 , welche der Dritte auf Verlangen des Anschlussnetzbetreibers erbringt, sind die Preisobergrenzen ...