Zitierungen von § 49 MsbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 MsbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MsbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 MsbG Begriffsbestimmungen (vom 29.12.2023)
... im Zusammenwirken mit den informationstechnischen Systemen weiterer Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 ...
§ 15 MsbG Mitteilungspflichten beim Übergang
... neue Messstellenbetreiber ist verpflichtet, den nach § 49 berechtigten Stellen, bezogen auf die betroffene Messstelle, unverzüglich mitzuteilen: ...
§ 19 MsbG Allgemeine Anforderungen an Messsysteme; Verordnungsermächtigung (vom 29.12.2023)
... befristet, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden. (4) Die nach § 49 berechtigten Stellen haben dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur ...
§ 50 MsbG Zulässigkeit und Umfang der Verarbeitung von Daten (vom 27.05.2023)
... 12. das Aufklären oder Unterbinden von Leistungserschleichungen nach Maßgabe von § 49 Absatz 4 , 13. die Durchführung eines Mehrwertdienstes oder eines anderen ...
§ 51 MsbG Anforderungen an die Verarbeitung von Daten beim Smart-Meter-Gateway; Rolle des Smart-Meter-Gateway-Administrators (vom 26.11.2019)
... Messsystem oder mit Hilfe des intelligenten Messsystems zu ermöglichen, müssen die nach § 49 Absatz 2 berechtigten Stellen dem Smart-Meter-Gateway-Administrator vorab die nach § 25 Absatz 3 ...
§ 52 MsbG Allgemeine Anforderungen an die Datenkommunikation; Anonymisierung und Pseudonymisierung (vom 27.05.2023)
... Die nach § 49 Absatz 2 berechtigten Stellen haben eine verschlüsselte elektronische Kommunikation von ...
§ 60 MsbG Datenübermittlung; sternförmige Kommunikation; Löschung oder Anonymisierung (vom 27.05.2023)
... den §§ 55 bis 59 erhobenen Daten aufzubereiten und im erforderlichen Umfang an die nach § 49 berechtigten Stellen zu den Zeitpunkten zu übermitteln, die diese zur Erfüllung ihrer ... Messstellenbetreiber ganz oder teilweise, für den Bereich Gas durch berechtigte Stellen nach § 49 Absatz 2 und dauerhaft, außerhalb des Smart-Meter-Gateways erfolgen. (3) Zur ...
§ 73 MsbG Verfahren bei rechtswidriger Inanspruchnahme (vom 26.11.2019)
... von Messsystemen, intelligenten Messsystemen oder ihrer Dienste vorliegen, muss die nach § 49 berechtigte Stelle diese dokumentieren und den Anschlussnutzer hierüber informieren. ... Maßnahmen nach Satz 2 unverzüglich in Kenntnis zu setzen. (2) Die nach § 49 berechtigte Stelle darf für die Verarbeitung der Verkehrsdaten nach Absatz 1 aus dem ... Inanspruchnahme nach Absatz 1 Satz 1 begründen. (3) Die nach § 49 berechtigte Stelle darf aus den nach Absatz 2 ermittelten Verkehrsdaten einen pseudonymisierten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 12 EnWRAnpG 2024 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... im Zusammenwirken mit den informationstechnischen Systemen weiterer Berechtigter aus § 49 Absatz 2 den besonderen Anforderungen nach den §§ 21 und 22 in Verbindung mit § 31 Absatz 1 ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 10 WaStNUG Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... im Zusammenwirken mit den informationstechnischen Systemen weiterer Berechtigter aus § 49 Absatz 2" eingefügt. c) In Nummer 8 wird das Wort ... Messstellenbetreiber ganz oder teilweise, für den Bereich Gas durch berechtigte Stellen nach § 49 Absatz 2 und dauerhaft, außerhalb des Smart-Meter-Gateways erfolgen." 6. In § 61 ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 90 2. DSAnpUG-EU Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
... durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt. b) In der Angabe zu § 49 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort ... und -nutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt. 8. § 49 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...


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