interne Verweise§ 23 SBG Mitbestimmung, Schlichtungsausschuss (vom 01.04.2025) ... Maßnahmen vorschlagen. Im Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 tritt an die Stelle der oder des Vorgesetzten, die oder der für die Maßnahme ... Sätze 1 und 2 gelten nicht im Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 ; in diesem Fall kann der Schlichtungsausschuss unmittelbar angerufen werden. Die ... Sitzungen teilnehmen, gelten als anwesend. (5) Kommt in den Fällen des § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 6 eine Einigung nicht zustande, gibt der Schlichtungsausschuss eine Empfehlung ab. Will ... zwei Wochen auf dem Dienstweg zur Entscheidung vorzulegen. Satz 2 gilt nicht im Fall des § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 ; in diesem Fall entscheidet die zuständige schadensbearbeitende Dienststelle. In ...
§ 57 SBG Dienstbetrieb ... Beteiligung nach § 25 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 unterbleibt bei Anordnungen, durch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes ... Satz angefügt: „Im Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 tritt an die Stelle der oder des Vorgesetzten, die oder der für die Maßnahme ... Die Sätze 1 und 2 gelten nicht im Fall der Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 ; in diesem Fall kann der Schlichtungsausschuss unmittelbar angerufen werden. Die Einberufung des ... Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Wörter „§ 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 6" ... die Wörter „§ 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Wörter „ § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 6" ersetzt. bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ... Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 2 gilt nicht im Fall des § 25 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 ; in diesem Fall entscheidet die zuständige schadensbearbeitende Dienststelle." ...
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