Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 12 ERegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 ERegG Ausnahmen und Befreiungen von den Entflechtungsvorgaben (vom 18.06.2021)
... Die §§ 5 bis 9 und 12 sind nicht anzuwenden auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ausschließlich tätig sind ... Strecke in begrenztem Umfang auch für Güterverkehrsdienste genutzt wird, 5. § 12 für Betreiber von Serviceeinrichtungen, soweit die Serviceeinrichtungen an nicht ... Anwendung der §§ 5, 6, 7 Absatz 1, 2 und 4 Satz 1 sowie der §§ 8 bis 8d und 12 befreien, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht zu erwarten ist. Eine ...
§ 70 ERegG Überwachung der Entflechtungsvorschriften (vom 18.06.2021)
... von Interessenkonflikten und zur finanziellen Transparenz nach den §§ 5 bis 8d und 12 eingehalten werden. Handelt es sich um vertikal integrierte Unternehmen, erstrecken sich ... im Bereich des Schienenverkehrs oder des Infrastrukturbetriebs nach den §§ 7 und 12 erbringen oder in sich integrieren, die Vorlage der in Anlage 9 genannten Buchführungsdaten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 975
Anlage EReg-BGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... gegen die Bestimmungen zur Entflechtung nach den §§ 5 bis 8 und 12 ERegG § 70 Absatz 1 in Verbindung mit § 67 Absatz 1 ERegG 10.000 - ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1730
Artikel 2 BahnRVÄndG Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
... 3 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in Verbindung mit Anlage 2 (zu den §§ 10 bis 14) Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a des ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
...  b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die §§ 5 bis 9 und 12 sind nicht anzuwenden auf Eisenbahnverkehrsunternehmen, die ausschließlich tätig sind ... Strecke in begrenztem Umfang auch für Güterverkehrsdienste genutzt wird, 5. § 12 für Betreiber von Serviceeinrichtungen, soweit die Serviceeinrichtungen an nicht ... zugesicherten Ausstattung, Qualität und zeitlichen Verfügbarkeit." 12. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „und i" ...