interne Verweise§ 15 ERegG Werksbahnen ... (5) Für Werksbahnen gelten im Übrigen ausschließlich die §§ 1, 3, 17 , 66 bis 71, 74 bis 77 dieses Gesetzes und § 4 des ...
§ 77 ERegG Beschlusskammern (vom 18.06.2021) ... 1 ist nicht anzuwenden 1. bei Entscheidungen der Marktüberwachung nach § 17 , 2. für die Erhebung von Gebühren und Auslagen und 3. für ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1040
Artikel 1 ERegGÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... Zweck musealer Nutzung betreiben, auf Antrag von den Pflichten dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 17 Absatz 2 Nummer 1 befreien, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs nicht zu erwarten ist." ... eine inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelung trifft." 7. § 17 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe g wird das Wort „sowie" durch ...
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... Zweckbestimmung genutzt werden, auf Antrag von den Pflichten dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 17 Absatz 2 Nummer 1 befreien, wenn die Eisenbahnanlage ohne strategische Bedeutung für das Funktionieren des ... für eigene Zwecke genutzt wird, auf Antrag von den Pflichten dieses Gesetzes mit Ausnahme des § 17 Absatz 2 Nummer 1 befreien, wenn die Serviceeinrichtung oder Leistung ohne strategische Bedeutung für das ... Sinne von Artikel 1 Satz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2177." 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... 1 ist nicht anzuwenden 1. bei Entscheidungen der Marktüberwachung nach § 17 , 2. für die Erhebung von Gebühren und Auslagen und 3. für ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12176/v200763.htm