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Zitierungen von § 72 ERegG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 72 ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8e ERegG Europäisches Netzwerk der Hauptinfrastrukturbetreiber (vom 16.07.2019)
... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis ...
§ 9 ERegG Geschäftsplan des Betreibers der Schienenwege (vom 18.06.2021)
... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis ...
§ 19 ERegG Schienennetz-Nutzungsbedingungen (vom 18.06.2021)
... im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren ist die Regulierungsbehörde gemäß § 72 Satz 1 Nummer 5 über die Erstfassung oder Änderungen von Schienennetz-Nutzungsbedingungen zu ...
§ 73 ERegG Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde (vom 18.06.2021)
... Die Regulierungsbehörde kann nach Eingang einer Unterrichtung nach § 72 innerhalb von 1. zehn Arbeitstagen die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 ... nach § 72 innerhalb von 1. zehn Arbeitstagen die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 Nummer 1 und 3 , 2. einem Arbeitstag die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 Nummer 2, ... 72 Satz 1 Nummer 1 und 3, 2. einem Arbeitstag die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 Nummer 2 , 3. sechs Wochen die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 Nummer 4, ... nach § 72 Satz 1 Nummer 2, 3. sechs Wochen die beabsichtigte Entscheidung nach § 72 Satz 1 Nummer 4 , 4. sechs Wochen die beabsichtigte Neufassung oder Änderung nach § 72 Satz 1 ... Satz 1 Nummer 4, 4. sechs Wochen die beabsichtigte Neufassung oder Änderung nach § 72 Satz 1 Nummer 5 , 5. sechs Wochen die beabsichtigte Festlegung nach § 72 Satz 1 Nummer 6 und ... nach § 72 Satz 1 Nummer 5, 5. sechs Wochen die beabsichtigte Festlegung nach § 72 Satz 1 Nummer 6 und 6. sechs Wochen die beabsichtigte Festlegung nach § 72 Satz 1 Nummer 7 ... nach § 72 Satz 1 Nummer 6 und 6. sechs Wochen die beabsichtigte Festlegung nach § 72 Satz 1 Nummer 7 ablehnen und die Ablehnung mit Vorgaben verbinden, soweit die beabsichtigten ... Regulierungsbehörde kann auf eine Unterrichtung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens nach § 72 ganz oder teilweise im Voraus verzichten, wenn eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch ...
 
Zitat in folgenden Normen

Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung (EReg-BGebV)
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 975
Anlage EReg-BGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
... beabsichtigte Entscheidun- gen, Neufassungen, Änderungen und Festlegungen nach § 72 ERegG § 73 Absatz 1 ERegG in Ver- bindung mit   ... 16.1 Ablehnung von Zugtrassen zum Netzfahrplan § 72 Satz 1 Nummer 1 ERegG 5.000 - 18.000 16.2 Ablehnung von Zugtrassen ... von Zugtrassen außerhalb des Netzfahrplans § 72 Satz 1 Nummer 2 ERegG 1.000 - 5.000 16.3 Ablehnung von ... von Zugangsanträgen zu Serviceeinrichtungen § 72 Satz 1 Nummer 3 ERegG 3.000 - 12.000 16.4 Entscheidung über ... - 12.000 16.4 Entscheidung über Rahmenverträge § 72 Satz 1 Nummer 4 ERegG 11.000 16.5 Neufassung oder Änderung der ... oder der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen § 72 Satz 1 Nummer 5 ERegG Schienennetz-Nutzungsbedingungen 2.000 - 81.000  ... ten) Zugtrassen i. S. d. Art. 14 Ab- satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 § 72 Satz 1 Nummer 6 ERegG 14.200 16.7 Verteilung der ... Schie- nenwegkapazität gemäß § 44 Absatz 1 ERegG § 72 Satz 1 Nummer 7 ERegG 2.000 - 54.000 17 Prüfung des Verzichts ... des Verzichts auf Unter- richtung durch Eisenbahninfrastruk- turunternehmen nach § 72 ERegG § 73 Absatz 4 ERegG in Ver- bindung mit § 72 ERegG 500 ... turunternehmen nach § 72 ERegG § 73 Absatz 4 ERegG in Ver- bindung mit § 72 ERegG 500  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1040
Artikel 1 ERegGÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis 74." 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut ... zu befassen, noch die Befugnisse der Regulierungsbehörde gemäß den §§ 66 bis 74." 6. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren ist die Regulierungsbehörde gemäß § 72 Satz 1 Nummer 5 über die Erstfassung oder Änderungen von Schienennetz-Nutzungsbedingungen zu ... c) In Nummer 3 wird die Angabe „Ziffer 2" gestrichen. 44. § 72 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:  ...